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Samtgemeinde Heeseberg

Öffentliche Bekanntmachung

Samtgemeinde Heeseberg

-Der Samtgemeindebürgermeister-

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Der Samtgemeinderat hat in der Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans beschlossen. Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Samtgemeinde Heeseberg. 

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung unserer Samtgemeinde bis 2045 (Klimaschutzziel verankert im Grundgesetz) zu leisten.

Der Entwurf der Wärmeplanung steht der Öffentlichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.05.2025 bis einschließlich 08.06.2025 im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg, Helmstedter Straße 17, 38381 Jerxheim, Zimmer Nr. 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie auf der Internetseite unter 

https://www.samtgemeindeheeseberg.de/bauen-wirtschaft/erneuerbare-energien-und-waermeversorgung

zur Verfügung. 

Der Entwurf des Wärmeplans umfasst:

- die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG, 

- die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 WPG,

- die Ergebnisse der Potenzialanalyse nach § 16 WPG, 

- das Zielszenario nach § 17 WPG, 

- die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG, 

- die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG sowie 

- die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.

Stellungnahmen können im Rahmen der oben genannten Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Gerne können Sie Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an folgende Adresse senden: waermeplanung@heeseberg.de 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.

Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 13 Abs. 4 WPG.

Jerxheim, den 07.05.2025   Philipp Ralphs -Samtgemeindebürgermeister

 

Bericht: Kommunale Wärmeplanung für die Samtgemeinde Heeseberg          

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung

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