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Samtgemeinde Heeseberg

Erneuerbare Energien und Wärmeversorgung

Das Energiekonzept der Samtgemeinde Heeseberg nimmt Formen an.

Im Juni letzten Jahres hat die Samtgemeinde Heeseberg den Zuwendungsantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides am 15. Februar 2024 hat der Samtgemeinderat beschlossen, die Ausschreibung der Planungsleistungen mit dem Ziel der Umsetzung kommunalen Wärmeplanung durchzuführen. Die Förderung beträgt 100% der Ausgaben bei einem Höchstbetrag von 116.075 €.

Gemäß dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze werden Städte und Gemeindegebiete unter 100.000 Einwohner dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen und diese im Turnus von fünf Jahren fortzuschreiben.

Bei der Wärmeplanung kommt es auf das Zusammenspiel der wichtigsten Akteure an und dies bildet die Grundlage für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung als größte Herausforderung zum Erreichen der Klimaneutralität. Erst nach Fertigstellung der Wärmeplanung erfolgt die Detailplanung in den Quartieren und Dörfern für ihre zukünftige Wärmeversorgung.

Über den aktuellen Stand und die jeweiligen Neuerungen zum Energiekonzept informiert die Samtgemeinde Heeseberg weiter regelmäßig.

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