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Beabsichtigte Auftragsvergaben: Ex-ante-Transparenz
Beabsichtigte Auftragsvergaben
Durchgeführte Auftragsvergaben: Ex-post-Transparenz
Gem. VOB/A,§ 20 (3) bzw. VOL/A, §19 (2) ist vorgesehen, dass nach Zuschlagserteilung bei Beschränkter Ausschreibung mit einem Auftragswert über 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) und zusätzlich bei Vergaben nach der VOB bei Freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000 € (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist.