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Samtgemeinde Heeseberg

Freiflächen-Photovoltaik

Erneuerbare Energie durch Freiflächenphotovoltaikanlagen

Um die Energiewende voranzutreiben hat die Landesregierung im letzten Jahr die Landesraumordnung dahingehend geändert, dass die Kommunen auch Flächen mit Photovoltaikanlagen überplanen darf, welche vorher nur der Landwirtschaft vorbehalten waren. 

Die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden haben diese Herausforderung angenommen und einen Arbeitskreis, bestehend aus den Mitgliedern des Samtgemeinderates, den Bürgermeister-/innen der Mitgliedsgemeinden und deren Stellvertretern, gebildet.

In drei anspruchsvollen und fachlich durch Städtebauplaner und Juristen begleiteten Treffen wurde die hier veröffentlichte Karte erstellt. Der Dank der Samtgemeinde geht hierbei an alle Beteiligten und insbesondere an das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing.W.Schwerdt sowie an die Kanzlei Appelhagen, Herr Dr. Eichhorn.

Ab heute und bis zum 15.05.2023 möchte der Arbeitskreis die Gelegenheit nutzen und Ihnen als Flächeneigentümer/-in der Samtgemeinde anbieten, für Sie interessante Flächen bei der Verwaltung zu melden. Über diese wird dann im nächsten Treffen des Arbeitskreises entschieden werden. Bei Interesse nutzen Sie bitte untenstehenden Link und senden uns unter Nennung Ihrer Kontaktdaten die gewünschte Fläche. Benennen Sie hierbei bitte auch Flur und Flurstücksnummer.

Bitte lassen Sie mich noch einige Hinweise zu der Gebietskulisse geben. Die Festlegung in der Karte und später im Flächennutzungsplan zieht für die Eigentümer keine Konsequenzen nach sich. Es handelt sich vielmehr um eine Absichtserklärung wo die Samt- und Mitgliedsgemeinden sich Freiflächenanlagen vorstellen können. Insbesondere folgt aus der Festlegung keinerlei Verpflichtung dort auch zu bauen. Auch steuerlich und aus Sicht eventueller Fördermittelverpflichtungen drohen keine Einschränkungen. Maßgeblich für die Auswahl der Flächen in der Karte war das Kriterium „Auswirkungen auf das Landschaftsbild“. Zudem darf die Fläche sich nicht in geschützten Bereichen (zum großen Bruch siehe nächster Absatz) befinden und den Blick auf den Heeseberg und den Elm beeinträchtigen. Diese Karte befindet sich im Entwurfsstadium und wird sich im weiteren Verlauf noch verändern.

Das Landschaftsschutzgebiet „Großes Bruch“ ist explizit Projekten zur Wiedervernässung von Moorböden unter wissenschaftlicher Begleitung vorbehalten. Hier sind noch viele Schritte mit vielen Beteiligten zu absolvieren. Insofern ist die Ausweisung als Absichtserklärung zu verstehen. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Philipp Ralphs
Samtgemeindebürgermeister

Karte Potentialflächen

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