Der Fachbereich Ordnung informiert über die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der freien Landschaft.
Vom 01.04.-15.07. jeden Jahres gilt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Jede Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehenden Hunde nicht streunen oder wildern. Hunde sind während dieser Zeit an der Leine zu führen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de .