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Samtgemeinde Heeseberg

Neuigkeiten

Erläuterungen zur Grundsteuerreform

Änderungen bei der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und - Eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in den Gemeinden der Samtgemeinde Heeseberg wird sich die Grundsteuerreform bemerkbar machen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden. Was kommt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu?
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid ihrer Gemeinde. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll durch die Reform nicht mehr belastet werden als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar. Zusammengefasst werden die Gemeinden der Samtgemeinde Heeseberg aber nur die gesetzliche Vorgabe umsetzen und auf eine zulässige Erhöhung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verzichten.

Warum überhaupt Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Schwimmbäder und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinde diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.

Erläuterungen des Landes und der Kommunalverbände

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