Aktuell werden auch im Gebiet der Samtgemeinde Heeseberg Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen zum Einbau sogenannter Smart Meter verteilt. Die Aufmachung des Schreibens kann den Eindruck einer angekündigten örtlichen Umrüstung erwecken. Es handelt sich jedoch um ein kommerzielles Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers und nicht um eine behördliche Aufforderung oder eine Mitteilung des örtlichen Netzbetreibers. Ein Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.
Im Schreiben wird unter anderem mit einer kostenlosen Installation und reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG geworben. Zu beachten ist, dass für den anschließenden Messstellenbetrieb laut Kleingedrucktem 99 Euro brutto jährlich bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten anfallen. Die genannten Vergünstigungen nach § 14a EnWG setzen zudem keinen Vertragsabschluss mit dem werbenden Unternehmen voraus.
Die Samtgemeinde Heeseberg empfiehlt daher, entsprechende Schreiben in Ruhe zu prüfen und sich durch genannte Fristen oder Hinweise auf gesetzliche Regelungen nicht zu einem kurzfristigen Vertragsabschluss veranlasst zu sehen. Bei einem regulär vorgesehenen Smart-Meter-Einbau erfolgt eine entsprechende Information durch den zuständigen Messstellenbetreiber.