SAMTGEMEINDE HEESEBERG
Landkreis Helmstedt
Das Wahlamt der Samtgemeinde Heeseberg sucht ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 sowie für eine mögliche Stichwahl am 27. September 2026.
Um als Wahlhelfer tätig zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss wahlberechtigt sein. Das heißt, die Wahlhelfenden müssen mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, zum jeweiligen Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Samtgemeinde Heeseberg/Gemeinde wohnen und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wenn Sie die Gemeinde als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen möchten, melden Sie sich gerne telefonisch unter der 05354-99 01 13 oder per E-Mail an c.jura@heeseberg.de .
Wahlhelfer: Wahlvorstände
Am Wahltag beginnt der Einsatz um 7:30 Uhr und endet nach der Auszählung mit anschließender Fertigung der Wahlniederschrift. Die Wahlhelfenden sind in zwei Schichten eingeteilt und bei der Auszählung ab 18 Uhr muss der Wahlvorstand vollständig anwesend sein.
Alle Wahlhelfenden im Wahlvorstand erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 75,00 € pro Wahltag.
Wahlhelfer: Wahlausschüsse
Die Wahlausschüsse treten zur Zulassung der Wahlvorschläge sowie zur Feststellung der Wahlergebnisse zusammen:
- Zulassung der Wahlvorschläge KW 30, zeitlicher Umfang ca. 1 Stunde am späten Nachmittag / frühen Abend
- Feststellung Wahlergebnisse Wahl 13.09.26 in der KW 38, zeitlicher Umfang ca. 1 Stunde am späten Nachmittag / frühen Abend
- Ggfs. Feststellung Wahlergebnisse Stichwahl 27.09.26 in der KW 40, zeitlicher Umfang ca. 1 Stunde am späten Nachmittag / frühen Abend
Alle Wahlhelfenden im Wahlausschuss erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 25,00 € pro Sitzung.