Schriftgröße  + A -
Samtgemeinde Heeseberg

Neuigkeiten

Zustimmung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Heeseberg, die ab dem 01.01.2023 ein Altersjubiläum (ab dem 70. Geburtstag) begehen, werden gebeten, im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde, Zimmer 5, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu erklären, wenn ihr Jubiläum in der Presse bekannt gemacht werden darf.

In der Samtgemeinde wohnende Ehepaare, die im Jahr 2023 ein Ehejubiläum (ab Goldene Hochzeit) begehen, werden gebeten, sich mindestens vier Wochen vor dem Jubiläum in Zimmer 5 der Samtgemeinde zu melden, wenn sie eine Ehrung und/oder eine Veröffentlichung in der Presse wünschen. Für Ehepaare, die nicht in der Samtgemeinde Heeseberg geheiratet haben, ist als Nachweis eine Heiratsurkunde vorzulegen.

© 2024 · Samtgemeinde Heeseberg · Datenschutz · Impressum · Sitemap