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Samtgemeinde Heeseberg

FAQ Wärmeplanung

Was versteht man unter kommunaler Wärme- bzw. Kälteplanung?

Die kommunale Wärme- bzw. Kälteplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der Städte und Gemeinden langfristig dabei unterstützt, die lokale Wärmeversorgung umweltfreundlich und sicher zu gestalten. Mit der Wärmeplanung soll das Ziel erreicht werden, bis 2045 fossilfrei Energie für das Heizen und Kühlen bereitzustellen, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben von EU und Bund. Dabei werden die aktuelle Wärme- und Kälteversorgung und der zukünftige Bedarf analysiert sowie Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt.

All diese Informationen fließen in einen sogenannten Wärmeplan ein, der individuell auf die Gemeinde zugeschnitten ist. Dieser Plan wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und in die kommunalen Abläufe integriert. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger und die lokale Politik eine klare Orientierungshilfe für zukünftige Entscheidungen zur fossilfreien Wärmeversorgung. Insgesamt ist hervorzuheben, dass die Umsetzung des Wärmeplans keine kurzfristige Angelegenheit ist, sondern mehrere Jahre oder Jahrzehnte in Anspruch nehmen kann. Dies ist abhängig von der örtlichen Ausgangslage und den Potenzialen, auf Erneuerbare umzusatteln. 

Die Wärmeplanung ist als Weichenstellung für die Zukunft also wichtig für uns alle, als Samtgemeinde, Unternehmen und auch für alle Einwohnerinnen und Einwohner. 

Welche Fragen beantwortet die Wärmeplanung?

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung einer Gemeinde bis 2045 fossilfrei gestaltet werden kann. Er ersetzt jedoch keine detaillierte Planung für bestimmte Wärmenetze oder einzelne Gemeindegebiete. Der Plan beantwortet u.a. folgende Fragen:

  • Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf in der gesamten Gemeinde?
  • Welche Energiequellen, wie Öl oder Gas, werden derzeit genutzt?
  • Wie wird sich der Wärmebedarf in Zukunft entwickeln, z. B. unter Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen?
  • Welche lokalen Möglichkeiten gibt es, auf erneuerbare Energien umzustellen?
  • In welchen Gebieten wäre der Ausbau eines Wärmenetzes sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig? Wo eher nicht?
  • Wie kann die Wärmeversorgung in Bereichen gesichert werden, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden können?

Diese Fragen helfen, eine klare Strategie für eine zukunftsfähige, nachhaltige Wärmeversorgung in der Samtgemeinde zu entwickeln. Die Umsetzung der Maßnahmen, die im Wärmeplan gesammelt wurden, ist eine langfristige Aufgabe und kann mehrere Jahre bis Jahrzehnte andauern, abhängig von der örtlichen Ausgangslage und den verfügbaren Potenzialen an erneuerbaren Energien.

Was ist der Nutzen einer Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung und ihr Ergebnis, der Wärmeplan, bieten mehrere Vorteile: 

  • Sie schaffen einen gemeinsamen strategischen Rahmen, in dem Daten und Maßnahmen gebündelt sind, um sowohl als Samtgemeinde als auch als Unternehmen oder Privatperson langfristige und faktenbasierte Entscheidungen bezüglich der Wärmeversorgung zu treffen.
  • Sie schaffen Planungssicherheit bezüglich der künftigen Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Gemeinde und sorgen für Transparenz bei allen Akteuren.
  • Sie helfen so auch, Fehlinvestitionen zu vermeiden und senken das Risiko von finanziellen Verlusten.
  • Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen kommunalen und privaten Initiativen.

Welche Gemeinden sind zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet?

Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen grundsätzlich alle Gemeinden in Deutschland einen Wärmeplan erstellen. Die Fristen dafür sind nach der Gemeindegröße gestaffelt:

  • Gemeinden mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern: bis 30. Juni 2026
  • Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern: bis 30. Juni 2028
  • Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können die Bundesländer ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Die Gemeinden sind rechtlich jedoch noch nicht verpflichtet, bevor das WPG als Landesgesetz übernommen wird. Es sei denn, es gibt bereits eine Verpflichtung durch eine schon bestehende Landesgesetzgebung. In Niedersachsen gilt gemäß § 20 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG), dass alle Gemeinden oder Samtgemeinden zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet sind, wenn in den Gemeinden oder Samtgemeinden ein Ober- oder Mittelzentrum liegt. Die übrigen niedersächsischen Gemeinden und Samtgemeinden werden dann spätestens mit der Novellierung des NKlimaG voraussichtlich in 2025 zur Wärmeplanung verpflichtet.

Warum ist die Samtgemeinde Heeseberg bereits mit der Wärmeplanung gestartet, obwohl sie noch nicht per Landesgesetz dazu verpflichtet ist?

Mit dem Start des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ist die Förderung für die Erstellung von Wärmeplänen über die Kommunalrichtlinie ausgelaufen. Um diese 100%ige Förderung noch zu erhalten und so den kommunalen Haushalt zu entlasten, hat die Samtgemeinde schon vor der für 2025 geplanten Einführung der verpflichtenden Wärmeplanung in Niedersachsen mit der Erstellung des Wärmeplans begonnen.

Durch die Wärmeplanung beschäftigt sich die Samtgemeinde frühzeitig mit der Frage, wie die Wärmeversorgung in Zukunft gestaltet werden soll. Das ist entscheidend, da die Preise für fossile Wärme ab 2027 voraussichtlich stark steigen werden, wenn der europaweite Emissionshandel in Kraft tritt. Zudem verlangt das Gebäudeenergiegesetz, dass neue Heizungen auch in Bestandsgebäuden spätestens ab Juli 2028 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Mit dem Wärmeplan gewinnt die Samtgemeinde Planungssicherheit, wie die Umstellung auf eine fossilfreie Wärmeversorgung langfristig gelingen kann. Je früher der Plan steht, desto besser können Bürgerinnen und Bürger gezielt und gut informiert investieren und so Fehlinvestitionen oder unerwarteten Kostensteigerungen entgegenwirken.

Wann wird der Wärmeplan veröffentlicht und umgesetzt?

Die Samtgemeinde Heeseberg arbeitet gemeinsam mit der Wärmeschmiede GmbH seit Juni 2024 an der Erstellung des Wärmeplans. Dabei werden u.a. die aktuelle Wärme- und Kälteversorgung und der zukünftige Bedarf analysiert sowie Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt. Auf Basis der Daten wird dann ein Umsetzungsplan erarbeitet, der kurzfristige, aber auch mittel- und langfristige Maßnahmen umfasst.

Als Samtgemeinde sind wir gesetzlich verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger zu diesen Planungsschritten regelmäßig einzubeziehen. Dies tun wir z. B. über unsere Webseite und mehrere Informationsveranstaltungen. Geplant ist es, den Wärmeplan bis Mitte 2025 vorzulegen. 

Danach beginnt die Umsetzungsphase, die mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern kann, je nach Ausgangslage und der Verfügbarkeit von Quellen für erneuerbare Energie. Die Wärmeplanung stellt also die strategischen Weichen für die nächsten Jahre bis Jahrzehnte.

Was bedeutet die Wärmeplanung für mich als Einwohnerin oder Einwohner?

Der Wärmeplan hilft dabei, die Wärmeversorgung in unserer Samtgemeinde umweltfreundlicher und langfristig planbar zu gestalten. Einwohnerinnen und Einwohner werden über alle Schritte in der Wärmeplanung frühzeitig informiert und können so besser ihre individuellen Entscheidungen abwägen.
Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer kann es sinnvoll sein, folgende Punkte perspektivisch zu betrachten:

  • Möglicherweise liegt Ihr Gebäude in einem (potentiellen) Ausbaugebiet für ein Wärmenetz. Hierbei stellt der Wärmeplan eine wertvolle Orientierung dar, da er die Eignungsgebiete für Wärmenetze aufzeigt. Falls ein Anschluss möglich ist, wird die Samtgemeinde frühzeitig auf Sie zukommen und Sie informieren. Die Samtgemeinde kommt in di wird die Samtgemeinde frühzeitig auf Sie zukommen und Sie informieren. Wenn ein Anschluss unwahrscheinlich ist, zeigt der Wärmeplan mögliche Alternativen wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Photovoltaikanlagen auf.
  • Maßnahmen zur energetischen Sanierung, wie die Dämmung oder der Austausch von Fenstern sowie moderne Lüftungssysteme, senken den Energiebedarf Ihres Hauses und zahlen sich daher langfristig aus.
  • Nutzen Sie staatliche Förderprogramme, wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Bei der Auswahl und Antragsstellung einer geeigneten Förderung können Sie sich z. B. durch eine Energieberatung unterstützen lassen.

Es ist zudem wichtig zu wissen, dass die Kosten für fossile Energieträger aufgrund der europäischen CO₂-Bepreisung in den nächsten Jahren erheblich steigen werden. Wenn in einem Ihrer Gebäude ein Heizungstausch ansteht, lohnt es sich, auf Technologien ohne fossile Brennstoffe zu setzen, auch wenn die Anschaffung zunächst teurer ist. Langfristig helfen fossilfreie Lösungen, künftige Kostensteigerungen abzufedern und Ihre Energiekosten stabil zu halten.

Wird meine Entscheidungsfreiheit durch die Wärmeplanung begrenzt?

Nein, der Wärmeplan gibt nur Empfehlungen und bietet der Samtgemeinde eine Strategie für die zukünftige Wärmeversorgung. Dabei bleibt die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger vollständig erhalten.
Konkret bedeutet das:

  • Der Wärmeplan enthält Empfehlungen zur Umstellung auf eine fossilfreie Wärmeversorgung in der Samtgemeinde.
  • Es gibt keine Verpflichtung, diesen Empfehlungen zu folgen. Jeder kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst entscheiden, wie er seine Wärmeversorgung umgestalten möchte. Zum Beispiel kann man sich für eine Wärmepumpe entscheiden, auch wenn der Wärmeplan den Anschluss an ein Wärmenetz empfiehlt.

Der Wärmeplan ist „kein Dokument für die Schublade“, sondern wird regelmäßig überprüft und aktualisiert und dient als wichtige Planungsgrundlage, auf der zukünftige Umsetzungsmaßnahmen aufbauen.

Sind Wärmenetze eine Option in der Samtgemeinde?

Ja, Wärmenetze können eine Option sein, aber es werden noch viele andere Möglichkeiten geprüft. Bei der Wärmeplanung werden sogenannte „Eignungsgebiete“ identifiziert, also Bereiche, die sich gut für Wärmenetze eignen. Auf dieser Basis werden dann gegebenenfalls detaillierte Ausbaupläne erstellt, die verschiedene technische Parameter sowie die wirtschaftliche und ressourcentechnische Machbarkeit berücksichtigen. Wenn Gebiete mit hohem Potenzial identifiziert werden, wird die Samtgemeinde frühzeitig auf Sie zukommen und Sie informieren.

Was ist der Zusammenhang zwischen kommunaler Wärmeplanung, GEG und BEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die kommunale Wärmeplanung sind eng miteinander verzahnt, um die Energiewende im Wärmesektor voranzubringen, CO2-Emissionen zu reduzieren und eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen. 

Die kommunale Wärmeplanung entwickelt Strategien für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene. Sie selbst hat keine rechtliche Außenwirkung, bildet aber mit dem Produkt, dem Wärmeplan der Kommune, die Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende. 

Das GEG gibt die energetischen Mindeststandards für Gebäude vor, um die Umstellung auf eine fossilfreie Wärmeversorgung voranzutreiben. So müssen z.B. seit Anfang 2024 Heizsysteme in Neubauten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Bestandsgebäuden greift diese 65%-Regel bei neu eingebauten Heizungen erst bei der Gebietsausweisung per kommunalem Beschluss oder nach dem 30.06.2028. Allein das Erstellen eines Wärmeplans aktiviert das GEG nicht. 

Um das energieeffiziente Umrüsten für Gebäudeeigentümer bezahlbar zu gestalten, gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen des Bundes. Zu diesen Fördermöglichkeiten gehört auch das BEG

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